Unternehmenssteuerreform II : Keine neue Abstimmung

Kapitaleinlageprinzip hat nun Bestand.

Die SP-Mitglieder Margret Kiener Nellen (BE) und Prof. Daniel Jositsch (ZH) sowie eine nicht genannte Privatperson machten vor Bundesgericht geltend, der Bundesrat habe in seinen Erläuterungen das Volk über die zu erwartenden Steuerausfälle irregeführt, weshalb die vom Souverän knapp angenommene Abstimmung vom 28.03.2008 aufzuheben und neu anzusetzen sei.

Gemäss Erwägungen des Schweizerischen Bundesgerichts ist die fragliche Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II nicht zu wiederholen. Das Schweizerische Bundesgericht hat die 3 Beschwerden abgewiesen. Allerdings muss sich der Bundesrat für seine Falschinformation zur Vorlage Kritik gefallen lassen.

Die Abweisungsentscheide des Bundesgerichts bewirken, dass der von Steuerbehörden und Wirtschaft bereits aufgenommenen Umsetzung der Vorlage definitiv nichts mehr im Wege steht. Dies gilt namentlich auch für das sog. Kapitaleinlageprinzip.

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