ZPO 158 Der nachfolgende Entscheid-Bericht zeigt die symptomatischen Probleme von Baumängelstreitigkeiten bei zum Weiterverkauf bestimmten Bauwerken, in der sich trotz Generalunternehmer die Mehrteiligkeit der Bauwirtschaft auswirkt, auf. Keine der involvierten Parteien kommen darum herum, im Prozess seine Vertragspartner durch Streitverkündung einzubeziehen und im Bauzivilprozess mitwirken zu lassen. Sachverhalt Hintergrund der Entscheid-Publikation in ZR 114 (2015) ... Weiterlesen...