Kategorie Mäklervertrag

Immobilien / Maklerrecht / Vertragsrecht – Maklerlohn: Keine Herabsetzung infolge Genehmigung des niedrigeren Kaufpreises

Bezahlt der vom Makler vermittelte Käufer dem Verkäufer einen Kaufpreis, welcher unterhalb der im Maklervertrag vereinbarten unverbindlichen Preisspanne liegt, aber von der Auftraggeberin akzeptiert wurde, hat der Makler Anspruch auf die reguläre Maklerprovision.  Die im Maklervertrag vorgesehene Bandbreite des Verkaufspreises wies nur einen indikativen, nicht aber bindenden Charakter auf, weshalb die Maklerprovision auch bei einem ... Weiterlesen...

Mäklervertrag: Anspruchsverwirkung bei Immobilien-Doppel-Vermittlungsmäklerei

Verwirkung des Anspruchs auf beide Mäklerlöhne / OR 415 in fine Im Immobilienbereich führt der Abschluss je eines Vermittlungsmäklervertrages mit dem Verkäufer und mit dem Käufer zwangsläufig zu einem Interessenkonflikt. Beide Mäklerverträge gelten gemäss OR 415 in fine als nichtig und der Makler verliert seinen Anspruch auf Mäklerlohn aus beiden Mäklerverträgen. Quelle BGE 4A_214/2014 vom ... Weiterlesen...

Keine Herabsetzung Mäklerhonorar von 3% bei Verkaufspreis von CHF 3,8 Mio.

OR 417 Ein Auftraggeber verlangte des geringen Aufwands wegen die Herabsetzung des Maklerhonorars. Das Schweizerische Bundesgericht stellte fest, dass für die Frage, ob ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn gefordert werde [OR 417], auf die Gesamtheit aller Umstände abzustellen sei. Als Beurteilungskriterien seien zu berücksichtigen: Übliches Honorar Besonders gute Abschlussgelegenheit Nicht gewerbsmässige Tätigkeit des Maklers etc. Der ... Weiterlesen...

Mäklerlohn: Kausalzusammenhang zwischen Mäklertätigkeit und Vertragsabschluss

Der Anspruch auf ein Mäklerhonorar bedingt, dass der Vertragsabschluss auf die Wahrnehmung der vereinbarten Mäklertätigkeit zurückzuführen ist. Zwischen der Mäklertätigkeit und dem Vertragsschluss muss ein Kausalzusammenhang bestehen, wobei ein psychologischer Zusammenhang zwischen den Bemühungen des Mäklers und dem Entschluss des Dritten ausreicht. Auf das Erfordernis des Kausalzusammenhangs kann jedoch durch Vereinbarung verzichtet werden. Beim Verzicht ... Weiterlesen...

Wegbedingung des Kausalitätserfordernisses

Da die Gesetzesbestimmungen zum Mäklervertrag (in der Praxis auch Maklervertrag bezeichnet) weitgehend dispositiver Natur sind, können die Parteien das Kausalitätserfordernis wegbedingen und dem Mäkler (in der Praxis auch als Makler bezeichnet) einen Mäklerlohn zugestehen, auch wenn seine Tätigkeit ohne Einfluss auf den Vertragsabschluss des Auftraggebers ist. Der Verzicht auf das Erfordernis des Kausalzusammenhangs bewirkt für ... Weiterlesen...