Im Zusammenhang mit der Medienarbeit und der Werbung stellen sich regelmässig Zulässigkeitsfragen.
Wir unterstützen unsere Klientschaft in ihren medienzivilrechtlichen Interessen (Geltendmachung oder Abwehr von Berichtigung oder Gegendarstellung) resp. in den Belangen der Medienstrafbarkeit.
Wir begleiten unsere Kunden (Anbieter oder Werbetreibende) bei ihren Werbeanlässen und der Vertragsgestaltung (Werbevertrag, Nutzungsvertrag, Insertions-, Druck- und Direct Mailing-Verträge, Sponsoringverträge etc.) sowie natürlich in den Lauterkeitsbelangen, bei produktebezogenen Werbebeschränkungen und eingeschränkten Verkaufsveranstaltungen sowie nota bene in allem, was die Werbung in den Medien anbelangt.