Kategorie Immobiliarsachenrecht

Immobilien – Anfechtung von Stockwerkeigentümerbeschlüssen: Beginn des Fristenlaufs bei Vertretung durch die Verwaltung

ZGB 712m Abs. 2 i.V.m. ZGB 75 Lässt sich ein Stockwerkeigentümer durch die StWE-Verwaltung an der Stockwerkeigentümerversammlung vertreten, so ist für den Beginn der Anfechtungsfrist massgebend: die Beschlussfassung und nicht die Zustellung des Protokolls. Die Frist beginnt zu laufen: am Tag nach der Kennt­nisnahme der Beschlussfassung durch die Verwaltung. BGer 5A_21/2023 vom 07.02.2024 I. Versammlung ... Weiterlesen...

Immobiliarsachenrecht / Vertragsrecht – Baurecht + vorzeitiger Heimfall: Voraussetzungen

ZGB 779 ff.; OR 107 und OR 108 Ziffer 1 Im konkreten Fall BGer 5A_941/2022 ging es vor Bundesgericht (BGer) um die für eine Ausübung des vorzeitigen Heimfallrechts notwendigen formellen Voraussetzungen. Das BGer hatte also zu klären, ob für die Geltendmachung des vorzeitigen Heimfalls gemäss ZGB 779 eine Frist einzuhalten ist und, ob der baurechtsbelastete Eigentümer dem Baurechtsberechtigten vorgängig eine ... Weiterlesen...

Immobiliarsachenrecht / Stockwerkeigentum – Stockwerkeigentums-Gemeinschaftspfandrecht: Umstrittene Berechnung der Dreijahresfrist

ZGB 712i Abs. 1 Das Bundesgericht (BGer) hatte sich erstmals mit der Berechnung der Dreijahresfrist nach ZGB 712i Abs. 1 zu befassen: Gesetzliche Grundlage ZGB712i bestimmt, dass die Gemeinschaft für die auf die letzten drei Jahre entfallenden Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung eines Pfandrechtes an dessen Anteil hat (Abs. 1). Die Eintragung kann vom Verwalter oder, wenn ein solcher nicht ... Weiterlesen...

Immobiliarsachenrecht – Gegenseitiges Näherbaurecht ohne Abrückungspflicht für Gleichstellung

ZGB 6; ZGB 738 Im Fall BGer 5A_955/2022 ging es – im Rahmen einer privatrechtlichen Baueinsprache – um die Auslegung eines gegenseitigen Näherbaurechts im Verhältnis zu Dritten, die an der Errichtung der Dienstbarkeit nicht beteiligt waren. Im Verhältnis des Erstbauenden zum Zweitbauenden war die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Gegenseitigkeit des Näherbaurechts so zu verstehen ... Weiterlesen...

Immobiliarsachenrecht – Bauhandwerkerpfandrecht und Transportleistungen

ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3 Das Bundesgericht (BGer) hatte sich in einer Bauhandwerkerpfandrechts-Streitigkeit mit der Abgrenzung der pfandgeschützten Arbeiten nach der per 01.01.2012 in Kraft getretenen Revision des Zivilgesetzbuches zu befassen. Es ging dabei um «Transportleistungen», zu welchen das BGer folgendes Prinzip erwog: «Transportleistungen, einschliesslich des Beladens und Entladens von Material, sind nicht pfandgeschützt, es sei denn, sie bilden ... Weiterlesen...

Immobilien / Maklerrecht / Vertragsrecht – Maklerlohn: Keine Herabsetzung infolge Genehmigung des niedrigeren Kaufpreises

Bezahlt der vom Makler vermittelte Käufer dem Verkäufer einen Kaufpreis, welcher unterhalb der im Maklervertrag vereinbarten unverbindlichen Preisspanne liegt, aber von der Auftraggeberin akzeptiert wurde, hat der Makler Anspruch auf die reguläre Maklerprovision.  Die im Maklervertrag vorgesehene Bandbreite des Verkaufspreises wies nur einen indikativen, nicht aber bindenden Charakter auf, weshalb die Maklerprovision auch bei einem ... Weiterlesen...

Immobilien / Bau- und Planungsrecht / Vertragsrecht / Mietrecht – Immobilienmesse MIPIM 2024 in Cannes: Defensive Stimmung

«Placemaking» als Referate-Thema Vom 11.03.2024 bis 14.03.2024 trafen sich die Vertreter der Immobilienwirtschaft an der weltweit grössten Immobilienmesse MIPIM in Cannes. Stimmung bei den Marktteilnehmern Viele Marktteilnehmer sind mit Problemen konfrontiert, und zwar in der Entwicklung von Grundstücken, insbesondere wegen der Inflation, der höheren Hypothekarzinsen, der Lieferketten-Kosten usw.; bei der Beurteilung von Büro-Bestandesobjekten angesichts der ... Weiterlesen...

Immobiliarsachenrecht – Stockwerkeigentum: Zulässige Verschärfung des Mehrheitserfordernisses von ZGB 712g Abs. 3

Ein höheres Quorum als die einfache Mehrheit (in casu eine Zweidrittelsmehrheit) für die Abänderung der Benutzungs- und Verwaltungsordnung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) in einem Reglement stellt laut Bundesgericht (BGer) eine zulässige restriktive Abweichung von ZGB 712g Abs. 3 dar, sofern und soweit der Zweck der Bestimmung gewahrt bleibt, nämlich: die Gewährleistung des Minderheitenschutzes und die verbleibende Möglichkeit zur Anpassung des Reglements. BGer 5A_100/2020 vom 15.08.2023   =   BGE 149 III 393 C. Verwaltung und Benutzung I. Die ... Weiterlesen...

Unternehmenssteuern / Immobilien – Pensionskassen: Grundstückgewinnsteuer-Aufschub bei Immobilien-Asset Swaps

BVG 80 Abs. 4; StHG 12 abs. 4 lit. a + StHG 24; BVV 2 50 Das Bundesgericht (BGer) hat in einem Leiturteil entschieden, dass ein sog. «Immobilien Asset Swap» als steueraufschiebende «Aufteilung» einer Vorsorgeeinrichtung qualifiziert werden könne: Dabei hielt das BGer fest, dass es sich bei BVG 80 Abs. 4, 2. Satz, betreffend «Fusionen» und «Aufteilungen» ... Weiterlesen...