Erbrecht

Wir beraten Erblasser bei ihrer Vermögensplanung bzw. Nachlassplanung und der Unternehmensnachfolge, sei es mittels lebzeitiger Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezug, Trust etc.), sei es mittels letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Stiftung). Die Herausforderung als Willensvollstrecker (Testamentsvollstrecker) nehmen wir ebenso an wie die Veranlassung von Kinderobhutsregelung und die Begleitung behinderter Nachkommen nach dem Ableben ihrer Eltern.

Zu unseren bevorzugten Tätigkeiten zählen sog. gemischte Schenkungen (teils erbvorbezugsweise, teils entgeltlich, grundsteuerfrei) von Immobilien an Nachkommen.

Klienten, die Erben geworden sind, unterstützen wir bei der Erbberufung und den dabei notwendigen Sicherheitsmassnahmen (Siegelung, Sicherungsinventar, Beantragung des öffentlichen Inventars oder der amtlichen Liquidation bzw. Ausschlagung).

Zurückgesetzten Erben helfen wir bei ihrer Rechtsverfolgung (Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage, Ausgleichungsklage). Wichtige Funktionen nehmen wir für Klienten bei der Erbteilung wahr (Erbenmediation, Erbteilungsverhandlungen [objektive, subjektive oder objektiv und subjektive Erbteilungen] sowie als ultima ratio die Einleitung der Erbteilungsklage. Die Interessewahrung für Vermächtnisnehmer wie für Nutzniesser und sonstige Begünstigte zählt zu unserem Tagesgeschäft.