Werkvertragsrecht

Unsere bauwilligen Kunden begleiten wir in Verhandlungen mit General-, Total- und anderen Unternehmern, bei der Rechtswahl (OR-Werkvertragsregeln, SIA-Normen, EIPB SIA 118 etc.), bei der Werkvertragsredaktion und bei der Auswahl der Erfüllungs- bzw. Gewährleistungssicherheiten. Wir unterstützen Bauherren bei Leistungsstörungen (Bauverzögerung, Veranlassung von Ersatzvornahmen, Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten, Konkurs des Unternehmers usw.) ebenso wie bei der Bauabnahme, bei der Geltendmachung von Baumängeln und bei unvermeidbaren Baumängel- bzw. Bauabrechnungsstreitigkeiten.