Internationales Privatrecht
In Sachverhalten mit Auslandberührung sind stets die Aspekte von Zuständigkeit, von anwendbarem Recht und von allfälliger Anerkennung bzw. Vollstreckung. Wir beraten die Klientschaft bei der Wahl möglicher mehrerer Gerichtsstände, bei der Rechtswahl und bei Abklärung von Territorialität bzw. Souveränität im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung.
Internationales Steuerrecht / DBA
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsgeschäften sind stets die steuerlichen Implikationen zu beachten, d.h. die Steuerpflichten, aber auch die Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Je nach Komplexität erfolgt die Steuerberatung durch unsere inhouse legals oder unter Beizug externer Steuerberater bzw. in Zusammenarbeit mit Steuerberatern im Heimat- oder Zielland.