Kategorie Arrest

Arrest – Ein „leerer Arrest“ hat kein Betreibungsort

SchKG 52, SchKG 92 ff., SchKG 271, SchKG 275 Beim Arrest finden die Regeln zur Unpfändbarkeit (SchKG 92 ff.) analog Anwendung. Der erfolglose Arrest ist wie ein aufgehobener Arrest zu behandeln: Werden bei einem Arrestvollzug keine Vermögenswerte vorgefunden, besteht folglich kein Arrest-Betreibungsort.Gleiches gilt, wenn der Arrest zwar formell nicht aufgehoben wurde, es sich aber offenkundig ... Weiterlesen...

Arrest – Arrestvollzug: Arrest zur Umgehung des Verrechnungsverbots und Rechtsmissbrauch

SchKG 274 ff. + ZGB 2 Abs. 2 Für das Gemeinwesen besteht ein Verbot, seine Forderung betreffend die Verfahrenskosten mit dem Anspruch auf Genugtuung wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs zu verrechnen. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Gemeinwesen versucht, das Verrechnungsverbot mittels Arrests zu umgehen. Im konkreten Fall wurde daher der Rechtsmissbrauch bejaht. Quelle BGE 5A_745/2016 vom 15.05.2017 ... Weiterlesen...

Arrest / Arrestvollzug: Verarrestierung nur im Betreibungssprengel belegener Vermögenswerte

SchKG 275 Das vom Arrestgericht mit dem Arrestvollzug betraute Betreibungsamt hat nur Vermögenswerte zu verarrestieren, welche sich in seinem Betreibungskreis befinden. Für den Arrestvollzug ist die analoge Anwendung von SchKG 89 und SchKG 4 abzulehnen. Quelle Obergericht des Kantons Zürich 1. Zivilkammer Urteil vom 07.11.2017 PS170241 Art. 89  SchKG   A. Vollzug / 1. Zeitpunkt A. Vollzug ... Weiterlesen...

Arrest: Haftung für Arrestschäden

Gemäss SchKG 273 (siehe Box) haftet der Gläubiger dem Schuldner und Dritten für den von ihm durch einen ungerechtfertigten Arrest verursachten Schaden. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist der Arresteinspracheentscheid für den Zivilrichter bindend. Im Haftungsprozess aus Arrestschaden hatte das Obergericht des Kantons Bern die durch die Arresteinsprache rechtskräftig beurteilte Vorfrage nicht mehr überprüft. Zu ... Weiterlesen...

Revisionsunfähigkeit des negativen Beschwerdeentscheids auf eine Arresteinsprache hin

Zwischen einem Arrestgläubiger und einem Arrestschuldner war strittig, ob die Abweisung der Beschwerde gegen die Arresteinsprache revisionsfähig ist. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte das Revisionsgesuch zum Beschwerdeentscheid aus der vorangegangenen Arresteinsprache abgewiesen. Dagegen gelangte der Beschwerdeführer ans Schweizerische Bundesgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde aus folgenden Gründen ab: Revisionszweck von ZPO 328 ff. betrifft ... Weiterlesen...

Betreibungs-Prosequierung und zwingende Zahlungsbefehlzustellung

SchKG 279 Abs. 1 bestimmt für die Arrest-Prosequierung:  „Hat der Gläubiger nicht schon vor der Bewilligung des Arrestes Betreibung eingeleitet oder Klage eingereicht, so muss er dies innert zehn Tagen nach Zustellung der Arresturkunde tun“ [SchKG 279 Abs.1].  Das Bundesgericht bestätigt vorweg, dass unter „Einleitung der Betreibung“ die „Stellung des Betreibungsbegehrens“ und nicht die „Zustellung ... Weiterlesen...

Beitreibung / SchKG-Beschwerde: Verfügung als Anfechtungsobjekt

Damit eine Verfügung Anfechtungsobjekt einer SchKG-Beschwerde bilden kann, muss sie Aussenwirkungen zeitigen, d.h. das Verfahren vorantreiben oder abschliessen. – Ein blosses Schreiben des Betreibungsamtes wie es das allfällige künftige Scheitern des Rechtsöffnungsgesuches handhaben werde, ist eine reine Auskunft und keine anfechtbare Verfügung. Die Praxis 3/2012, Nr. 33, S. 227 ff. [BGE 5A_308/2011] Weiterführende Informationen / ... Weiterlesen...