Immobiliarsachenrecht

Für Immobilientransaktionen (Erwerb, Veräusserung, Immobilienleasing, Vermögensübertragung, uam) bieten Ihnen unsere mit dem schweizerischen Immobilienmarkt bestens vertrauten Berater aufgrund unseres multisdisziplinären Beratungsansatzes ein one stop shopping (Notarpatentinhaber, Immobilienschätzer, Architekt, Immobilienoekonom, Steuerberater usw.). Transaktionsobjekte sind regelmässig Mehrfamilienhäuser, Büroimmobilien, Gewerbeimmobilien, Handelsimmobilien (retail), Logistikimmobilien und Hotelimmobilien, aber auch privates Wohneigentum (EFH, Doppeleinfamilienhäuser, Stockwerkeinheiten, Lofts uam). Manchmal wechseln auch ganze Immobilienportefeuilles die Hand.

Wir beraten Verkäufer oder Käufer beim Immobilienerwerb durch Personen im Ausland (auch Auslandsimmobilien), u.a. in der Luxus- und Appart-Hotellerie.

In der Immobilienentwicklung sind wir als Projektmanager (Bauherrenberater) oder Mit-Berater für unsere Kunden tätig. Unsere Aufgaben betreffen meistens die rechtliche und ggf. betriebswirtschaftliche Konzeptions- und Erstellungs-Beratung, einschliesslich Landsicherung bzw. Sicherung eines Bestandesobjektes und die Gestaltung der übrigen Verträge (Architektenvertrag [inkl. Urheberrechte], Generalplanervertrag, GU- oder TU-Vertrag, den Mietmaklervertrag, die Mietverträge mit den Erstnutzern [oft Rohbaumiete, Staffelmietzins oder Indexmietzins, Nebenkostenklausel etc.] und den Grundstück-Kaufvertrag mit dem Enderwerber.

Immobilientransaktionen und Immobilienentwicklungen bringen Folgegeschäfte wie die Refinanzierung (Baukredit, Hypothek, Mezzanine-Finanzierungen uam) und die Sicherungsgeschäfte (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung) mit sich, die wir unseren Klienten gerne rechtlich und wo notwendig auch betriebswirtschaftlich organisieren.

Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen sodann die Begründung von Stockwerkeigentum, Bildung von Baurechtsgrundstücken (selbständiges und dauerndes Recht) und die diffizile, abstraktions-orientierte und vorausschausschauende Redaktion von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten [Bauverbot, Baubeschränkung, Näherbaurecht, Grenzbaurecht, Ueberbaurecht, Quellenrecht, Leitungsbaurecht, Durchleitungsrecht, Wegrecht], Personaldienstbarkeiten [Nutzniessung, Wohnrecht und das Baurecht]) sowie Grundlasten.

Bei den real-obligatorischen Berechtigungen steht jeweilen die Redaktion entsprechender Vertragswerke an wie Kaufsrecht, Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht.

Wir beraten Banken, Nachgangsgläubiger oder Schuldner, aber auch Bieter (für Immobilie und/oder Grundpfandtitel), im Grundpfandverwertungsverfahren oder beim Freihandverkauf.

Wir sind führend in der Realisation von Bauhandwerkerpfandrechten und in der Baupfandabwehr.

Nachgefragt werden unsere Kenntnisse im Nachbarrecht, zur Reservationsvereinbarung und zu den Rechten und Pflichten der Immobilienmakler.