BGFA 12 lit. a Das Bundesgericht (BGer) bestätigte vorliegend seine konstante Rechtsprechung, wonach nicht nur der Inhalt der zwischen Rechtsanwälten mündlich oder schriftlich geführten Vergleichsgespräche vertraulich ist, sondern auch die Tatsache, dass überhaupt Vergleichsgespräche geführt wurden, und zwar auch ohne ausdrücklichen Vertraulichkeits-Vorbehalt. Weiter rief das BGer in Erinnerung, dass es Anwälten untersagt ist, «störend» in ... Weiterlesen...