Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den Vergütungszins per 01.01.2012 von 2,0 % auf 1,5 % gesenkt. Der Regierungsrat berücksichtigt damit die Zinsentwicklung. Die Steuerämter schreiben dem Steuerpflichtigen Aktivzinsen gut, wenn er aufgrund einer provisorischen Steuerrechnung zu viel überweist oder seine Steuern vor Fälligkeit bezahlt. Auch zum reduzierten Zinssatz ist die Verzinsung wesentlich besser als ... Weiterlesen...