Baukreditzinsen bei Einkommenssteuern nicht abzugsfähig

Das Schweizerische Bundesgericht hat bestätigt, dass Baukreditzinsen auf Bundesebene gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) nicht als Schuldzinsen abzugsfähig sind (vgl. DBG 33 Abs. 1), sondern Aufwendungen für Erwerb oder Wertvermehrung des Grundstücks darstellen (vgl. DBG 34 Abs. 1 lit. d).

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