Unsere privaten Klienten beraten wir in allen Lebenslagen wie bei Eheschliessung (Heirat), Wahl des Ehegüterstands (Errungenschaftsgemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung, einschliesslich der güterrechtlichen Auseinandersetzung beim Güterstandswechsel etc.), Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, bis hin zur Ehetrennung und Ehescheidung, samt Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts und der gemeinsamen Kindersorge.
Wir nehmen uns den Anliegen des Kindsrechts und des Erwachsenschutzrechts an.