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Baurecht / Planungsrecht

Unsere bauwilligen Klienten beraten und vertreten wir gegenüber Behörden und Anstössern in allen Fragen der Raumplanung und der Nutzungsplanung sowie bei Zonierungsänderungen (Einzonungen, Umzonungen, Auszonungen), beim Bauen ausserhalb der Bauzonen [inkl. Aufstockungen] oder an Denkmalimmobilien, in Landumlegungsverfahren / Quartierplanverfahren, im Baubewilligungsverfahren und im Rechtsschutz (Baueinsprache, Baurekurs, Rechtsmittelverfahren vor Baurekursgericht, Verwaltungsgericht und Bundesgericht).

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