Unsere bauwilligen Klienten beraten und vertreten wir gegenüber Behörden und Anstössern in allen Fragen der Raumplanung und der Nutzungsplanung sowie bei Zonierungsänderungen (Einzonungen, Umzonungen, Auszonungen), beim Bauen ausserhalb der Bauzonen [inkl. Aufstockungen] oder an Denkmalimmobilien, in Landumlegungsverfahren / Quartierplanverfahren, im Baubewilligungsverfahren und im Rechtsschutz (Baueinsprache, Baurekurs, Rechtsmittelverfahren vor Baurekursgericht, Verwaltungsgericht und Bundesgericht).