Kategorie Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht – Wohnsitzpflicht für Polizeioffizier mit Leitungsfunktion

Art. 35 Abs. 1 der kantonalen Personalverordnung Uri i.V.m. Art. 51 des kantonalen Polizeigesetzes Uri / BV 36 + BV 24 Abs. 1 Im konkreten Fall ist der Arbeitnehmer Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri, Vorsteher der personell grössten Abteilung der KAPO Uri. Als Polizeioffizier und Leitungskader übt er hoheitliche Handlungen mit grosser Unabhängigkeit aus. ... Weiterlesen...

Öffentliches Personalrecht – Bundeskadermitglied: Arbeitsplatzbezogene Erkrankung, Einstellung Lohnfortzahlung und Auflösung Arbeitsverhältnis

Auszahlung Ferienentschädigung Der öffentliche Arbeitgeber muss dem Dienstnehmer, der arbeitsplatzbezogen krank ist, die Ferien ausbezahlen, falls er sich nicht verbindlich dazu äussert, wann dieser den Urlaub beziehen soll. Grund: Würde der Dienstnehmer seine Ferien eigenmächtig beziehen, liefe er Gefahr, dass ihm der Arbeitgeber kündigen könnte. Quelle Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 15.04.2020 (A-2752/2019) Weiterführende Informationen / Linktipps ... Weiterlesen...