Kunstrecht

Wir beraten Galeristen, Kunstsammler und Kunststiftungen beim An- und Verkauf von Kunst jeder Art. Wir beurteilen die von Gegenparteien vorformulierten Kauf-, Kommissions-, Auktions- und Leihverträge. In den Fällen der „Kunst auf Bestellung“ helfen wir dem Kunstbesteller bei der Festlegung der zutreffenden Rechtsform (Arbeitsvertrag, Werkvertrag o.ä.) und bei seiner Interessewahrung (Urheberrecht und Klärung der Rechte und Pflichten, wenn der Künstler als Arbeitnehmer in einem Subordinationsverhältnis stehen sollte).

Wir unterstützen Kunsteigentümer bei allen sich während des Kunstbesitzes ergebenden Anlässen wie Versicherung, Kunstexperten-Mandatierungen, Fälschungsfeststellungen, Restaurierung, Kunstdiebstahl, Kunstausleihe, Verzollung bzw. Besteuerung sowie bei Beachtung des Kulturgüterschutzes.