OR 210 / OR 371 Der Bund hat per 01.01.2013 die Gewährleistungs-Verjährungsregeln im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht in Kraft gesetzt. Gegenstand neu bisher Kauf (nach Ablieferung) (nach Ablieferung) Fahrniskauf 2 Jahre 1 Jahr Unbewegliche Sache 5 Jahre 5 Jahre Werkvertrag (nach Abnahme) (nach Abnahme) Bewegliches Werk 2 Jahre 1 Jahre Unbewegliches Werk 5 Jahre 5 ... Weiterlesen...