Raumplanungs- und Baurecht / Verwaltungsrecht – Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen (5G): Baubewilligungspflicht
Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bestehende, bisher nach dem „Worst-Case-Szenario“ beurteilte Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen hat zur Folge