Zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei zählen die Individualexekution (Betreibung auf Pfändung, Betreibung auf Pfandverwertung, Wechselbetreibung), die Arrestnahme (Arrest und Arrestprosequierung), die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungsanfechtung, Überschuldungsanfechtung, Absichtsanfechtung) und insbesondere die Generalexekution (Konkurs, Nachlassstundung bzw. Nachlassverfahren).
Wir vertreten Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Geld- oder Sicherstellungsansprüche, in Widerspruchsklagen, Aussonderungsprozessen und im Kollokationsverfahren bzw. ggf. im Kollokationsprozess. Als Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes ist RA Urs Bürgi dank Wissen, Erfahrung und Kenntnis der Denkweise der Konkursverwalter in der Lage, die Gläubigermöglichkeiten zu optimieren.
Schuldner unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, Vermeidung der Konkurseröffnung und im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden.
Der Kontakt mit den Vollstreckungsorganen ist stets konsensorientiert; in Fällen von Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung ist eine SchKG-Beschwerde die ultima ratio.
Ausländische Insolvenzverwalter in der Schweiz
Die Schweiz zählt zu den weltweit führenden Finanzplätzen. Aufgrund dieser Tatsache sind ausländische Insolvenzverwalter oft mit der Situation konfrontiert, bei schweizerischen Banken Vermögenswerte von international tätigen Gemeinschuldnern ausfindig machen und Auskünfte über deren Bankguthaben erhalten zu müssen. Dem internationalen Insolvenzrecht der Schweiz kommt daher ein hoher Stellenwert zu.