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Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht

Zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei zählen die Individualexekution (Betreibung auf Pfändung, Betreibung auf Pfandverwertung, Wechselbetreibung), die Arrestnahme (Arrest und Arrestprosequierung), die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungsanfechtung, Überschuldungsanfechtung, Absichtsanfechtung) und insbesondere die Generalexekution (Konkurs, Nachlassstundung bzw. Nachlassverfahren).

Wir vertreten Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Geld- oder Sicherstellungsansprüche, in Widerspruchsklagen, Aussonderungsprozessen und im Kollokationsverfahren bzw. ggf. im Kollokationsprozess. Als Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes ist RA Urs Bürgi dank Wissen, Erfahrung und Kenntnis der Denkweise der Konkursverwalter in der Lage, die Gläubigermöglichkeiten zu optimieren.

Schuldner unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, Vermeidung der Konkurseröffnung und im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden.

Der Kontakt mit den Vollstreckungsorganen ist stets konsensorientiert; in Fällen von Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung ist eine SchKG-Beschwerde die ultima ratio.

RA Urs Bürgi, Rechtsanwalt + Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes, hat die folgenden  Gesetzesartikel kommentiert:

SchKG 211D. Umwandlung von Forderungen
SchKG 211aDbis. Dauerschuldverhältnissen
SchKG 235A. Erste Gläubigerversammlung /
1. Konstituierung und Beschlussfähigkeit
2362. Beschlussunfähigkeit
2373. Befugnisse /
a. Einsetzung von Konkursverwaltung + Gläubigerausschuss
238b. Beschlüsse über dringliche Fragen
2394. Beschwerde
240B. Konkursverwaltung /
1. Aufgaben im Allgemeinen
2412. Stellung der ausseramtlichen Konkursverwaltung
2423. Aussonderung und Admassierung
242a3a. Herausgabe kryptobasierter Vermögenswerte
242b3b. Zugang zu Daten und deren Herausgabe
2434. Forderungseinzug / Notverkauf
SchKG 260F. Abtretung von Rechtsansprüchen
SchKG 325H. Abtretung von Ansprüchen an die Gläubiger