Verbot des überspitzten Formalismus (BV 29 Abs. 1) „Unzulässige Annahme von Fristablauf an einem Tag, an welchem für die Partei oder für ihren Vertreter keine Möglichkeit bestand, die Eingabe entweder der Behörde selbst oder zu ihren Handen einer offenen und in vernünftiger Distanz gelegenen Poststelle oder Postagentur gegen Empfangsbestätigung zu übergeben (PRÄZISIERUNG DER RECHTSPRECHUNG).“ Quelle ... Weiterlesen...