Leerstand und MWST

Die Eidg. Finanzverwaltung, Hauptabteilung MWST, hat kürzlich den aktuellen Entwurf der MWST-Branchen-Info Immobilien publiziert. Gemäss Entwurf liegt im Falle einer vorübergehenden Unvermietbarkeit ein Leerstand vor.

Während des Leerstandes anfallende Investitionen und Unterhaltsaufwendungen dürfen grundsätzlich gleich behandelt werden wie im Vermietungsfalle. Diese Aufwendungen sind also vorsteuerabzugsberechtigt, obwohl gleichzeitig kein steuerbarer Mietertrag anfällt.

Bei einer allfälligen Nutzungsänderung ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, in welchem sich der Grundeigentümer für die Nutzungsänderung entscheidet.

Weiterführende Informationen / Linktipps:

Die Kommentare sind geschlossen.