Laut Bundesgericht ist es der Polizei erlaubt, ohne vorgängige Ermächtigung durch die Staatsanwaltschaft von ausländischen Verkehrssündern auf Platz ein Bussendepot einzuverlangen.
Quelle
BGE 1B_698/2011 vom 09.05.2012
Weiterführende Informationen / Linktipps
Verkehrsrecht | verkehrs-recht.ch
Bussenkatalog | bussenkatalog.ch