Erbrecht – Öffentliche letztwillige Verfügung: Prüfung des Widerrufs durch die Eröffnungsbehörde?
ZGB 557 – 559; ZGB 509 Abs. 1; ZGB 510 Abs. 1 Die Vernichtung einer öffentlichen letztwilligen Verfügung durch eine Drittperson ohne schriftliche Ermächtigung der Erblasserin ist derart delikat,… Mehr lesen »Erbrecht – Öffentliche letztwillige Verfügung: Prüfung des Widerrufs durch die Eröffnungsbehörde?