Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen BMW eröffnet:
- Die WEKO will prüfen, ob BMW
- eine Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und
- einer Garage die Zusammenarbeit im Nachhinein ohne eine angemessene Übergangslösung unerwartet beendet hat.
- Falls BMW gegenüber der Garage relativ marktmächtig ist,
- kann diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen.
Im Einzelnen:
- Eröffnung Untersuchung und Untersuchungsgegenstand
- Ausgangslage
- Die betreffende BMW-Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und MINI.
- Vorwürfe der BMW-Garage
- Sie wirft BMW vor,
- ihr eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt und
- sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst zu haben.
- Im Anschluss daran habe BMW die Zusammenarbeit unerwartet beendet,
- ohne eine angemessene Übergangslösung vorzusehen.
- Sie wirft BMW vor,
- Abhängigkeit von BMW
- Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die erwähnten Investitionen zu amortisieren.
- Ausgangslage
- Untersuchungsvorhaben
- Abklärung von relative Marktmacht und allf. Missbräuchlichkeit
- Die WEKO wird im Rahmen der Untersuchung prüfen,
- ob BMW gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfügt hat und
- ob sich BMW im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat.
- Die WEKO wird im Rahmen der Untersuchung prüfen,
- Untersuchungsdauer
- Unbekannt.
- Abklärung von relative Marktmacht und allf. Missbräuchlichkeit
Dokumente
Vorbehalt / Disclaimer
Für BMW gilt die Unschuldsvermutung.
Weiterführende Informationen
- Wettbewerbsrecht – Garagisten + Autokäufer: WEKO-«KFZ-Bekanntmachung» wurde durch bundesrätliche «KFZ-Verordnung» abgelöst
- Automobilmarkt: BR will Abschottung des Automarktes verhindern
- Kartellgesetz im Automobilmarkt: BR kündigt den Erlass der KFZ-Verordnung an
- Gute Nachrichten: Besserer Rechtsschutz für Garagen | agvs-so.ch
- Nicht aktuell: KFZ-Bekanntmachung vom 29. Juni 2015 (PDF, 66 kB, 30.03.2021)
- Automarkt Schweiz
- Autorecht
Quelle
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte