Wettbewerbsrecht / Kartellrecht – WEKO untersucht relative Marktmacht von BMW

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen BMW eröffnet:

  • Die WEKO will prüfen, ob BMW
    • eine Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und
    • einer Garage die Zusammenarbeit im Nachhinein ohne eine angemessene Übergangslösung unerwartet beendet hat.
  • Falls BMW gegenüber der Garage relativ marktmächtig ist,
    • kann diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen.

Im Einzelnen:

  • Eröffnung Untersuchung und Untersuchungsgegenstand
    • Ausgangslage
      • Die betreffende BMW-Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und MINI.
    • Vorwürfe der BMW-Garage
      • Sie wirft BMW vor,
        • ihr eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt und
        • sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst zu haben.
      • Im Anschluss daran habe BMW die Zusammenarbeit unerwartet beendet,
        • ohne eine angemessene Übergangslösung vorzusehen.
    • Abhängigkeit von BMW
      • Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die erwähnten Investitionen zu amortisieren.
  • Untersuchungsvorhaben
    • Abklärung von relative Marktmacht und allf. Missbräuchlichkeit
      • Die WEKO wird im Rahmen der Untersuchung prüfen,
        • ob BMW gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfügt hat und
        • ob sich BMW im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat. 
    • Untersuchungsdauer
      • Unbekannt.

Dokumente

Vorbehalt / Disclaimer

Weiterführende Informationen

Quelle

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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