Wettbewerbsrecht – Garagisten + Autokäufer: WEKO-«KFZ-Bekanntmachung» wurde durch bundesrätliche «KFZ-Verordnung» abgelöst

Besserer Rechtsschutz seit 01.01.2024

Die seit 2002 geltende «KFZ-Bekanntmachung» der WEKO wurde aufgrund des Beschlusses des Bundesrats vom 29.11.2023 per 01.01.2024 durch folgende bundesrätliche Verordnung abgelöst:

  • Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV).

Die neue KFZ-Verordnung ermöglicht – im Gegensatz zur rechtlich nicht bindenden «KFZ-Bekanntmachung» der WEKO – Folgendes:

  • Verhinderung von wettbewerbsschädlichen Abreden;
  • Verhinderung einer Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes;
  • Transparenz für betroffene Unternehmen, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen,
    • Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen,
      • wie beispielsweise ein Fahrzeughersteller und ein Autohändler,
    • im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden.
  • Möglichkeit für Garagisten, Zulieferer und andere Marktteilnehmer,
    • mehrere Automarken anzubieten;
    • Ersatzteile eigenständig zu wählen;
    • technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen.

Mit dieser Verordnung erhalten tausende Garagisten und Autokäufer einen besseren Rechtsschutz:

  • Gerichte und Behörden sind inskünftig verpflichtet, die Regeln der KFZ-Verordnung anzuwenden.

Detail-Informationen aus der Bundesratsmitteilung vom 29.11.2023

«Die geltende KFZ-Bekanntmachung bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Sie zeigt den betroffenen Unternehmen transparent auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden. Die neue KFZ-Verordnung wird auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt. Bis Ende 2023 will die WEKO zudem Erläuterungen zur KFZ-Verordnung erlassen. Dazu hat der Bundesrat am 29. November 2023 die Regeln der geltenden KFZ-Bekanntmachung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in eine KFZ-Verordnung überführt.

Das Parlament hatte am 14. März 2022 die Motion 18.3898 Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» überwiesen. Diese fordert den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Bekanntmachung der WEKO über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bekanntmachung) effektiv vollzogen werden.»

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Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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