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Privatanteile und MWST

Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Personal (Lohnausweisempfänger) erbringt, gelten als entgeltliche Leistungen, die im Lohnausweis zu deklarieren sind. Solche Privatanteile gegenüber Lohnausweisempfängern unterliegen der Mehrwertsteuer.