Offenlegungspflicht für Bankkundendaten
Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschlüssen vom 01.10.2011 [siehe links] auf Berufung von zwei Kunden die Credit Suisse (CS) gestützt auf das Datenschutzgesetz (DSG) verpflichtet, über sämtliche bankinternen Personendaten Auskunft zu geben.