Anrufung der Ventilklausel und Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen B per 01.05.2012
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18.04.2012 entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU enthaltene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird daher gegenüber den Bürgern dieser Staaten per 01.05.2012 kontingentiert. Ferner will der Bundesrat zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen und der Integration prüfen.
Quelle:
Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.04.2012 | bfm.admin.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Arbeitsbewilligung | ansiedlung-schweiz.ch
Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten | ansiedlung-schweiz.ch/news