Kategorie Betreibungsrecht

Betreibung / Konkurs – Revision Gebührenverordnung-SchKG: Inkrafttreten am 01.01.2022

Inkrafttreten Am 01.01.2022 wird die revidierte GebV SchKG in Kraft treten. Revisionsgrad Der Verordnungsgeber hat eine «sanfte» Revision der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG; SR 281.35) vorgenommen: Es wurden punktuell einzelne Anpassungen vorgenommen: Bei einigen Artikeln wird dem vermehrten Aufwand im Einzelfall Rechnung getra­gen, wieGebV SchKG 9 Abs. 1bis (erhöhter Zeitaufwand ... Weiterlesen...

Betreibung – Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte

SchKG 8a Abs. 3 lit. d Strittig war vor Bundesgericht (BGer), ob über die Betreibung einem Dritten Auskunft zu erteilen ist, wenn der Gläubiger ein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet hat (vgl. SchKG 79 – 84), in diesem aber unterlegen ist. Das BGer bejaht die Frage: Sobald der Gläubiger tätig geworden ist, darf das Betreibungsamt Auskunft erteilenEin erfolgloser Rechtsöffnungsentscheid bildet ... Weiterlesen...

Eherecht / Betreibung / Zwangsvollstreckung – Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge: Verzugszins und Inkasso der Beiträge

ZGB 111, 125, und 276 ff.; OR 105; SchKG 67, 68, 80 und 81 Auf familienrechtliche Unterhaltsbeiträge ist aufgrund OR 105 Abs. 1 grundsätzlich erst mit der Stellung des Betreibungsbegehrens ein Verzugszins geschuldet. Diese Vorzugszinsnorm ist dispositiver Natur: Haben die Parteien eine davon abweichende Regelung getroffen, so ist der Verzugszins ab dem vereinbarten Datum geschuldet.Wurde die Vereinbarung ... Weiterlesen...

SchKG / Betreibung – Rechtsvorschlag-Vermerk des Zustellbeamten nur auf Schuldnerdoppel

SchKG 17 f., SchKG 20a, SchKG 70 und ZGB 8 Einleitung Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, bei wem und wie ein Rechtsvorschlag gültig erhoben wird. Sachverhalt B.________ leitete mit Zahlungsbefehl vom 24.04.2019 des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland in der Betreibung Nr. xxx gegen A.________, Inhaber der Einzelunternehmung A.________ Bauunternehmung, für eine Forderung von ... Weiterlesen...

SchKG / Betreibung – Grundpfandverwertung: Einsetzung Fachexperte zur Betreibungsamt-Unterstützung

SchKG 97 Abs. 1 + VZG 9 Abs. 2 Die Ernennung einer Fachperson zur internen Unterstützung des Betreibungsamtes bei der Verwertung von Grundstücken (nicht Schätzungsexperte) war bei nachgenannten konkreten Verhältnissen angebracht: sehr komplexe Verhältnisse ausserordentliche Preise (mehr als CHF 60 Mio.) hohe Verantwortung des Betreibungsamtes Das Ermessen der Zwangsvollstreckungsorgane ist erheblich: Funktionale Fragestellung war für ... Weiterlesen...

Missbräuchliche Betreibung: Abweisungskompetenz des Betreibungsamts

SchKG 22 Abs. 1 Verfolgt der betreibende „Gläubiger“ mit der Betreibung offensichtlich sachfremde Ziele, die nicht das Geringste mit der Zwangsvollstreckung zu tun haben, so ist die Betreibung rechtsmissbräuchlich und damit nichtig. Das Betreibungsamt ist befugt, ein solches Begehren abzuweisen und den Betreibenden auf den Beschwerdeweg zu verweisen. Ein Betreibungsregistereintrag erfolgt nicht. Quelle BASEL-LANDSCHAFT, Aufsichtsbehörde, ... Weiterlesen...

Betreibung / Rechtsöffnung: Öffentlich-rechtliche Körperschaft: Rechtsschutzanspruch nur bei fehlender Entscheidkompetenz

SchKG 82 Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann nur die provisorische Rechtsöffnung verlangen, wenn sie selber keinen Entscheid fällen kann. Kann die Behörde selber eine Verfügung erlassen, vermag weder eine Schuldanerkennung noch ein Verlustschein zur provisorischen Rechtsöffnung zu verhelfen. Quelle FRIBOURG, Cour d’appel, 19.07.2012 (BlSchK 80 (2016) 72 f.) Art. 82 SchKG 3. Durch provisorische Rechtsöffnung a. ... Weiterlesen...

Betreibung: Betreibung auf Sicherheitsleistung beim Schuldübernahmevertrag

Betreibung auf Sicherheitsleistung beim Schuldübernahmevertrag OR 175 Abs. 3 i.V.m. SchKG 38 Abs. 1 i.V.m. SchKG 82 Die Betreibung auf Sicherheitsleistung [SchKG 38 Abs. 1] ist keine besondere Betreibungsart; sie ist eine ordentliche Betreibung mit besonderem Zweck. Die Betreibung dient nicht der Befriedigung, sondern der Sicherstellung einer dem Betreibenden zustehenden Forderung. Der Sicherstellungsanspruch kann sich ... Weiterlesen...