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AltlastenPFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen

Wegen hohen PFAS-Belastungen

  • können manche landwirtschaftliche Betriebe die geltenden PFAS-Höchstwerte für Lebensmittel nicht einhalten.

Daher

  • dürfen sie ihre Produkte nicht vermarkten,
    • was sie vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt.

Als abfedernde Massnahme hat der Bundesrat (BR) am 27.05.2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt:

  • PFAS-belastete Betriebe
    • sollen mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und
    • weiterhin ein wirtschaftliches Auskommen erzielen können.
  • Gleichzeitig hat der Bundesrat (BR) beschlossen,
    • PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen finanziell zu unterstützen.
  • Parallel dazu hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
    • eine Weisung erlassen,
      • um den einheitlichen Vollzug der PFAS-Höchstgehalte durch die Kantone sicherzustellen.

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Weiterführende Informationen

PFAS

Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte