Streitwert / Definitive Rechtsöffnung – Rechtsöffnungsverfahren: Keine Rechtsöffnung für künftige Unterhaltsbeiträge
BGG 51 Abs. 4; SchKG 84 – A. Art. 51 Abs. 4 BGG: Streitwert bei Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge…
BGG 51 Abs. 4; SchKG 84 – A. Art. 51 Abs. 4 BGG: Streitwert bei Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge…
Ein Erbschein (bzw. eine Erbenbescheinigung) bildet auch ohne Vollstreckungsbescheinigung grundsätzlich ein definitiver Rechtsöffnungstitel
Offenkundige und gerichtsnotorische Tatsachen sowie allgemein anerkannte Erfahrungssätze bedürfen keines Beweises (ZPO 151).
SchKG 80 ff. Entscheide von Organen einer Paritätischen Landeskommission, gestützt auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), stellen grundsätzlich keine hoheitlichen Verfügungen dar, und zwar auch dann nicht,… Mehr lesen »SchKG / Betreibung – Definitive Rechtsöffnung: Entscheide einer Paritätischen Landeskommission (PLK) sind keine Rechtsöffnungstitel
SchKG 75 Abs. 1 + SchKG 80 ff.; ZPO 106 f. Erhebt der Betriebene seine Verrechnungseinwendung erst in seiner Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch und wurde das… Mehr lesen »SchKG / Betreibung – Definitive Rechtsöffnung: Verrechnungseinwendung erst im Rechtsöffnungsverfahren und Kostenverteilung