StPO 69
Interessierte Personen erhalten
- keine freie Einsicht in noch nicht rechtskräftige Strafbefehle.
Das Bundesgericht (BGer) hiess daher die Beschwerde einer Frau gut, welche von der Genfer Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt wurde.
Quelle
BGer 7B_631/2023 vom 18.09.2025
Weiterführende Informationen / Linktipps
Strafprozessrecht
Strafanzeige / Strafantrag