Immobiliarsachenrecht – Grunddienstbarkeit: Grenzbaurecht begründet keine Abrückungspflicht
ZGB 737 + ZGB 738 Eine Grenzbaudienstbarkeit, enthaltend das Recht, ein Gebäude bis an die March hinzustellen, begründet keine Verpflichtung des belasteten Grundeigentümers auf Unterlassung… Mehr lesen »Immobiliarsachenrecht – Grunddienstbarkeit: Grenzbaurecht begründet keine Abrückungspflicht