SchKG / Betreibung – Provisorische Rechtsöffnung: Mahnspesen sind Gegenstand des Streitwerts
ZPO 91 + OR 106 Mahnspesen sind Teil der Gläubigerforderung und keine Gerichtskosten. Die Mahnspesen sind deshalb bei der Berechnung des Streitwerts zu berücksichtigen. Quelle… Mehr lesen »SchKG / Betreibung – Provisorische Rechtsöffnung: Mahnspesen sind Gegenstand des Streitwerts