Erbrecht – Willensvollstreckermandat: Bedingungsfeindlichkeit und bei Bedenkfrist keine stillschweigende Annahme
ZGB 517 Abs. 2 Die behördliche Mitteilung des zuständigen Einzelgerichts in Erbschaftssachen löst das gesetzliche Verfahren, d.h. die Erklärung über die Annahme oder Ablehnung des… Mehr lesen »Erbrecht – Willensvollstreckermandat: Bedingungsfeindlichkeit und bei Bedenkfrist keine stillschweigende Annahme