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Arbeitsrecht

Gerechtfertigte fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer kann ein legitimes Interesse besitzen, die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich erbringen zu dürfen. Das Interesse an einer tatsächlichen Beschäftigung wurde vom Bundesgericht im Falle eines professionellen Sportlers, namentlich eines Fussballspielers der obersten Liga (Edi Barnetta) anerkannt.

Privatanteile und MWST

Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Personal (Lohnausweisempfänger) erbringt, gelten als entgeltliche Leistungen, die im Lohnausweis zu deklarieren sind. Solche Privatanteile gegenüber Lohnausweisempfängern unterliegen der Mehrwertsteuer.