Privatanteile und MWST

Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs durch Arbeitnehmer

Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Personal (Lohnausweisempfänger) erbringt, gelten als entgeltliche Leistungen, die im Lohnausweis zu deklarieren sind. Solche Privatanteile gegenüber Lohnausweisempfängern unterliegen der Mehrwertsteuer.

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung, so stellt auch dies eine entgeltliche Leistung dar. Diese entgeltliche Leistung wird pauschal bestimmt. Der Ansatz für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeug beträgt pro Monat 0,8 % des Kaufpreises, exklusive Mehrwertsteuer (MWST), mindestens aber CHF 150. Der so errechnete Privatanteil versteht sich dann inklusive MWST.

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