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Bau- und Planungsrecht

Bahnübergang-Sanierung

Machen die Zunahme des Schienenverkehrs und die Verschärfung der Sicherheitsvorschriften eine Sanierung des Bahnübergangs unumgänglich, so gilt gemäss Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) das Bahnunternehmen als kostenpflichtige Verursacherin (vgl. EBG 26 Abs. 3.).