RaumplanungNeues „Raumkonzept Schweiz“
Das „Raumkonzept Schweiz“ liegt nun vor und kann der politischen Beschlussfassung zugeführt werden.
Das „Raumkonzept Schweiz“ liegt nun vor und kann der politischen Beschlussfassung zugeführt werden.
Der Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungskosten stützt sich auf die Eigentumsgarantie (BV 26) und auf den Vertrauensschutz (BV 9).
Die Kantone sind seit 01.07.2011 verpflichtet, in ihren Richtplänen Gebiete zu bezeichnen, in welchen Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus ergriffen werden sollen; vgl. hiezu insbesondere RPG 8 Abs. 2 und 3.
Machen die Zunahme des Schienenverkehrs und die Verschärfung der Sicherheitsvorschriften eine Sanierung des Bahnübergangs unumgänglich, so gilt gemäss Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) das Bahnunternehmen als kostenpflichtige Verursacherin (vgl. EBG 26 Abs. 3.).
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) Das öffentliche Baurecht ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Föderalismus und Gemeindeautonomie haben zu einem Wirrwarr… Mehr lesen »Öffentliches BaurechtHarmonisierung der Baubegriffe
Die vom Umweltaktivisten Franz Weber lancierte Volksinitiative „Schluss mit dem überbordenden Bau von Zweiwohnungen“ wurde vom Schweizervolk am Sonntag…