Beitreibung / SchKG-Beschwerde: Verfügung als Anfechtungsobjekt
Damit eine Verfügung Anfechtungsobjekt einer SchKG-Beschwerde bilden kann, muss sie Aussenwirkungen zeitigen, d.h. das Verfahren vorantreiben oder abschliessen.
Damit eine Verfügung Anfechtungsobjekt einer SchKG-Beschwerde bilden kann, muss sie Aussenwirkungen zeitigen, d.h. das Verfahren vorantreiben oder abschliessen.