OR 731b
Im vorliegenden Fall ging es um zwei wesentliche Aspekte:
- Organisationsmangel und Streitwert
- Gläubigerklage vs. fallierte, vor der Löschung stehenden Gesellschaft auf Sachwalterbestellung
- Streitwertschätzung
- Heranziehung der Höhe der Ansprüche, die eingetrieben werden sollen
- Einsetzung eines Sachwalters für die fallierte Gesellschaft
- Geltendmachung von Ansprüchen durch die Konkursitin bzw. wirtschaftlich durch die Muttergesellschaft
- Sachwalter-Aufgabe, die Wahl eines Liquidators zu sorgen
- Nach der Liquidatorenwahl finden das Sachwalter-Mandat und das Verfahren betreffend Organisationsmangel ihr Ende
Quelle
ZR 113 (2014) Nr. 29 S. 93 ff.
Einzelgericht des Handelsgerichts / Verfügungen vom 22.05.2013 und 04.03.2014 (HE130130)
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Organisationsmängel und Passivlegitimation | bnlawyers.ch