Zweitwohnungsinitiative

Souverän nimmt an (50,6 % der Stimmenden und bei 13,5 der Stände)

Die vom Umweltaktivisten Franz Weber lancierte Volksinitiative „Schluss mit dem überbordenden Bau von Zweiwohnungen“ wurde vom Schweizervolk am Sonntag, den 11.03.2012, angenommen. Die angenommene „Zweitwohnungsinitiative“ verlangt, dass ungeachtet der jeweiligen regionalen Spezifika der Anteil von Zweitwohnungen in jeder Gemeinde auf maximal 20 % beschränkt wird.

Ziele sind:

  • Eindämmung der in touristisch attraktiven Regionen anhaltenden Bautätigkeit
  • Zersiedelungsstopp
  • Landschaftsschutz.

Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung der Volksinitiative in die Ausführungsgesetzgebung erhebliche Probleme bieten wird:

  • Definition der Zweitwohnung
  • Abgrenzung von bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Zweit-Logis
  • Bemessungsgrundlagen für die Berechnung des 20 %-Limits
  • Koordinationsmassnahmen
    • Faktisches Bauverbot in Gemeinden, die einen bereits höheren Anteil als 20% Zweitwohnungen aufweisen
    • Verhältnis zur Revision des Raumplanungsgesetzes in Bezug auf überdimensionierte Bauzonen
    • Übergangsbestimmungen / intertemporales Recht
      • Inkraftsetzung
      • Status bereits bewilligter Zweiwohnungen
      • Baustopp für Zweitwohnungen in Gemeinden mit mehr als 20%-Zweiwohnungs-Anteil?
      • Anspruch aus materieller Enteignung, aber nur, wenn vor der Abstimmung mit der Baulandrealisation begonnen worden war [Planung, Erschliessung etc.])?

Quelle: bfs.admin.ch

Die Eigentümer von Zweitwohnungen müssen je nach Standort, Lage und Nutzung mit Werteinbussen rechnen.

Quelle

NZZ vom 12.03.2012, Nr. 60, S. 9 und weitere Publikationen

Weiterführende Informationen / Linktipps

Abstimmung Zweitwohnungen | nzz.ch

Heidi im Hochhaus | nzz.ch

Abstimmungen / Indikatoren | bfs.admin.ch

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