Der Bundesrat (BR) hat am 26.06.2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 01.01.2025 in Kraft zu setzen:
- Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz daher neue Regeln für internationale Erbrechtssachen.
Die neuen Bestimmungen
- verringern
- das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland;
- erhöhen
- die Rechtssicherheit für Nachlassplanung und für die Erben.
Einleitung
Das Parlament hat – wie mitgeteilt – die Revision des IPRG am 22.12.2023 beschlossen.
Mit der Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz wurden die schweizerischen Normen modernisiert und den ausländischen Entwicklungen angepasst.
Bessere Zuständigkeiten-Koordination
Die neuen Bestimmungen
- verringern
- das Risiko von Zuständigkeitskonflikten;
- die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen der zuständigen Behörden.
- erreichen die Risikominderung durch
- eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten;
- die Angleichungen bei den Regeln über das anwendbare Recht.
Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
Personen, welche sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen,
- erhalten mit der Revision
- zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Regelung ihrer Erbangelegenheiten;
- höhere Rechts- und Planungssicherheit;
Mehr Erbrechtsfälle mit internationalen Anknüpfungspunkten
Diese Optimierungen sind umso wesentlicher,
- als sich immer mehr Menschen beruflich und / oder privat in einem internationalen Kontext bewegen;
- als sich dadurch die Zahl der Erbangelegenheiten mit internationalem Hintergrund zugenommen hat.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz
- Informationen bisheriges Recht
Quelle
Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte