Internationales Privatrecht / Erbrecht –Internationales Erbrecht der Schweiz: Inkrafttreten der neuen Regeln am 01.01.2025

Der Bundesrat (BR) hat am 26.06.2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 01.01.2025 in Kraft zu setzen:

  • Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz daher neue Regeln für internationale Erbrechtssachen.

Die neuen Bestimmungen

  • verringern
    • das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland;
  • erhöhen
    • die Rechtssicherheit für Nachlassplanung und für die Erben.

Einleitung

Das Parlament hat – wie mitgeteilt – die Revision des IPRG am 22.12.2023 beschlossen.

Mit der Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz wurden die schweizerischen Normen modernisiert und den ausländischen Entwicklungen angepasst.

Bessere Zuständigkeiten-Koordination

Die neuen Bestimmungen

  • verringern
    • das Risiko von Zuständigkeitskonflikten;
    • die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen der zuständigen Behörden.
  • erreichen die Risikominderung durch
    • eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten;
    • die Angleichungen bei den Regeln über das anwendbare Recht.

Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten

Personen, welche sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen,

  • erhalten mit der Revision
    • zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Regelung ihrer Erbangelegenheiten;
    • höhere Rechts- und Planungssicherheit;

Mehr Erbrechtsfälle mit internationalen Anknüpfungspunkten

Diese Optimierungen sind umso wesentlicher,

  • als sich immer mehr Menschen beruflich und / oder privat in einem internationalen Kontext bewegen;
  • als sich dadurch die Zahl der Erbangelegenheiten mit internationalem Hintergrund zugenommen hat.

Weiterführende Informationen

Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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