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Schlichtungsverfahren mit Streitwertreduktion auf CHF 2’000 + dadurch Eintritt der Entscheidkompetenz: Friedensrichter muss Entscheid vorgängig ankündigen

Begründung

Ein Friedensrichter bzw. Schlichter

  • darf den Streitwert zwar auf CHF 2’000 reduzieren und
  • damit seine Entscheid-Kompetenz begründen.

Diese Streitwertreduktion darf der säumigen Partei nicht entgegengehalten werden,

  • wenn sie davon keine Kenntnis erhalten hat.

Die Beschwerde des Beklagten war daher gutzuheissen und der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben.

Obergerichtsentscheid

Obergericht des Kantons Zürich
Entscheid vom 01.07.2025
RU250043

Weiterführende Informationen

Gerichtsentscheid (amtliche Publikation)

Gerichtsentscheid (Rezension bei LAW.CH®)

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsverfahren im Zivilprozessrecht

Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte