Begründung
Ein Friedensrichter bzw. Schlichter
- darf den Streitwert zwar auf CHF 2’000 reduzieren und
- damit seine Entscheid-Kompetenz begründen.
Diese Streitwertreduktion darf der säumigen Partei nicht entgegengehalten werden,
- wenn sie davon keine Kenntnis erhalten hat.
Die Beschwerde des Beklagten war daher gutzuheissen und der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben.
Obergerichtsentscheid
Obergericht des Kantons Zürich
Entscheid vom 01.07.2025
RU250043
Weiterführende Informationen
Gerichtsentscheid (amtliche Publikation)
Gerichtsentscheid (Rezension bei LAW.CH®)
Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren im Zivilprozessrecht
Quelle
Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte