SchKG 274 ff. + ZGB 2 Abs. 2
Für das Gemeinwesen besteht ein Verbot, seine Forderung betreffend die Verfahrenskosten mit dem Anspruch auf Genugtuung wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs zu verrechnen.
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Gemeinwesen versucht, das Verrechnungsverbot mittels Arrests zu umgehen. Im konkreten Fall wurde daher der Rechtsmissbrauch bejaht.
Quelle
BGE 5A_745/2016 vom 15.05.2017
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGE 5A_745/2016 vom 15.05.2017 | unibe.ch
- Arrestvollzug | arrest.ch
- Weitere Verrechnugnsausschlussfälle | verrechnung.ch
Tags / Keywords
- Arrest, Arrestvollzug, Umgehung Verrechnungsverbot, Rechtsmissbrauch