Arrest – Arrestvollzug: Arrest zur Umgehung des Verrechnungsverbots und Rechtsmissbrauch

SchKG 274 ff. + ZGB 2 Abs. 2

Für das Gemeinwesen besteht ein Verbot, seine Forderung betreffend die Verfahrenskosten mit dem Anspruch auf Genugtuung wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs zu verrechnen.

Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Gemeinwesen versucht, das Verrechnungsverbot mittels Arrests zu umgehen. Im konkreten Fall wurde daher der Rechtsmissbrauch bejaht.

Quelle

BGE 5A_745/2016 vom 15.05.2017

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Tags / Keywords

  • Arrest, Arrestvollzug, Umgehung Verrechnungsverbot, Rechtsmissbrauch

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