Verkehrsrecht: Raser muss ins Gefängnis

Ein Lenker fuhr am 30.04.2013 (21:24 Uhr) auf der Hauptstrasse in Steinebrunn in Richtung Amriswil mit einer Geschwindigkeit von 175 km/h. Dabei überschritt er die ausserorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 95 km/h.Wer so verkehrsregelwidrig fährt, gilt als Raser. Da der Lenker zwischen 2006 und 2010 fünf Mal wegen grober Verkehrsdelikte verurteilt worden war, bestätigte das Bundesgericht die Freiheitsstrafe der Vorinstanz (18-monatige Freiheitsstrafe, wovon 9 Monat mit bedingtem Vollzug). – Der Raser muss daher definitiv ins Gefängnis.

Quelle

BGE 6B_1095/2014 vom 24.03.2015

Weiterführende Informationen / Linktipps

Verkehrsrecht | verkehrs-recht.ch

Bussenkatalog | bussenkatalog.ch

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