Schleudergefahr-Signal warnt vor übermässig glattem Belag
Auf der Brünigstrasse stürzte ein Motorradfahrer in einer Strassenpassage, wo der Strassenbelag – bekanntermassen – einen leicht ungenügenden Griffigkeitswert aufwies. Das Bundesgericht erachtete das Aufstellen einer Warntafel „Schleudergefahr“ als hiefür ausreichende Massnahme und wies die Staatshaftungsklage des Motorradfahrers ab.
Quelle
BGE 4A_286/2014 vom 15.01.2015
Weiterführende Informationen / Linktipps
Staatshaftung | staatshaftung.ch
Verkehrsrecht: Unfälle | verkehrs-recht.ch