Staatshaftung: Reduziert griffiger Strassenbelag: Schleudergefahr-Signal genügt

Schleudergefahr-Signal warnt vor übermässig glattem Belag

Auf der Brünigstrasse stürzte ein Motorradfahrer in einer Strassenpassage, wo der Strassenbelag – bekanntermassen – einen leicht ungenügenden Griffigkeitswert aufwies. Das Bundesgericht erachtete das Aufstellen einer Warntafel „Schleudergefahr“ als hiefür ausreichende Massnahme und wies die Staatshaftungsklage des Motorradfahrers ab.

Quelle

BGE 4A_286/2014 vom 15.01.2015

Weiterführende Informationen / Linktipps

Staatshaftung | staatshaftung.ch

Verkehrsrecht: Unfälle | verkehrs-recht.ch

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