Domainname und Unlauterer Wettbewerb

Gestützt auf das Lauterkeitsrecht klagte ein französisches Unternehmen gegen ein Schweizer Unternehmen, welches einen Domain verwendete, der dem Klägernamen entsprach.

Die schweizerische Beklagte machte geltend, sie verkaufe über die streitbetroffene Website nur Produkte der Klägerin verkaufe, weshalb kein unlauterer Wettbewerb vorliege. 

Das Handelsgericht teilte diese Auffassung nicht, hiess die Klage gut und verfügte die Übertragung des Domains auf die Klägerin. 

Quelle

HGer ZH vom 09.08.2013 (HE 120252-HO); vgl. auch INGRES NEWS 7-8/13, S. 4

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