Anhörung bis 12.07.2013 und Inkrafttreten am 01.01.2014
Das zweite Paket von „Via Sicura“ enthält Massnahmen, die auf Verordnungsstufe konkretisiert werden sollen.
Zu diesen Massnahmen zählen:
- die Qualitätssicherung bei den verkehrsmedizinischen und -psychologischen Fahreignungsabklärungen
- die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen
- das Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen
- das obligatorische Fahren mit Licht am Tag
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 16.04.2013 die Anhörung zu diesen Verordnungsänderungen eröffnet. Die Anhörung dauert bis 12.07.2013.
„Via Sicura 2“ soll per 01.01.2014 in Kraft treten.
Für Einzelheiten der „Via Sicura 2“-Massnahmen wird verwiesen auf:
Quelle
Mitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA vom 16.04.2013 | admin.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Was ist den Schweizern ein verhinderter Verkehrstoter wert? (PDF, Quelle: ivt.ethz.ch)
Verkehrsrecht | verkehrs-recht.ch
Via Sicura Massnahmenpaket 2014 | law-news.ch